AGB

Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Alle Aufträge werden nur aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Bedingungen des Käufers sind unwirksam, ohne dass es eines Widerspruchs von seiten des Verkäufers bedarf. Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese Bedingungen auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Einzelvertrag nicht ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Die evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat auf die übrigen keinen Einfluss. Mündliche Abreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

II. Kaufabwicklung

1. Angebote

Alle Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Prospekte, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich.

2. Preise

Die Preise verstehen sich ab jeweiligem Werk. Sie schließen Verpackung, Transport, Montage und sonstige Kosten nicht ein. Die Lieferung erfolgt zu den am Tage des Versandes gültigen Preisen und Bedingungen.

3. Lieferung

Der Verkäufer versendet, auch bei Frankolieferung, auf Gefahr des Empfängers und wählt den Versandweg und die Versandart. Zweckentsprechende Verpackung wird vom Verkäufer mit gebotener Sorgfalt, aber ohne Übernahme einer Haft bewirkt.

Die Gefahr der verkauften Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung beauftragten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, spätestens jedoch ab Verlassen des Werkes oder Lagers, und zwar auch dann, wenn der Käufer besondere Anweisungen gegeben hat.

Bei allen Aufträgen ist der Verkäufer berechtigt, Teillieferungen zu machen und zu berechnen, die jeweils nach Verfall der einzelnen Rechnung zu bezahlen sind.

Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen, Zahlungseinstellung, Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder Leistung der Eidesstattlichen Versicherung sowie Bekanntwerden von sonstigen Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen (z.B. Absagen einer Leasinggesellschaft, die nicht gesicherte Finanzierung) ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von einer vollen oder teilweisen Vorauszahlung abhängig zu machen oder die Lieferung solange zurückzubehalten, bis die Zahlung gesichert ist (Nachweis). Hilfsweise ist der Verkäufer in derartigen Fällen berechtigt, von allen etwaigen Lieferverpflichtungen ohne Fristsetzung zurückzutreten.

Lieferzeiten werden vom Verkäufer nach bestem Ermessen genannt und sind so gesetzt, dass sie mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden können. Bei evtl. verspäteter Lieferung erkennt der Verkäufer Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Kauf nicht an.

4. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum vor, an allen von ihm gelieferten Waren und den aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung dieser Waren entstehenden neuen Waren, und zwar bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer, einschließlich des Kontokorrentsaldos und der Zinsen und Kosten bei etwaiger Rechtsverfolgung.

Macht der Verkäufer im Falle des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung des Eigentumsanspruches seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von etwaigen Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums sofort schriftlich per Einschreiben zu unterrichten sowie den Pfändenden etc. auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen. Eine Verfügung über gelieferte Waren außerhalb des ordentlichen Geschäftsbetriebes, z.B. durch Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Beleihung ist dem Käufer untersagt.

Im Falle der Nichterfüllung durch den Käufer hat der Verkäufer das Recht, die Räume oder Plätze zu betreten, in denen sich die gelieferten Gegenstände befinden und diese ohne vollstreckbaren Titel an sich zu nehmen, auch wenn sie mit Gebäude oder Platz fest verbunden sind. Ausbaukosten oder Beschädigungen am Fußboden gehen zu Lasten des Käufers.

5. Mängelhaftung und Schadenersatz

Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Eingang zu prüfen und alle Mängel und Unvollständigkeiten spätestens innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen. Fristgemäß gemeldete Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer nachweist, dass die Mängel nicht auf falschen Einbau, falsche Inbetriebnahme, ordnungswidrige Bedienung und Behandlung der Ware zuzuführen ist.

Eine Gewährleistung der Brauchbarkeit der Ware zu dem beabsichtigten Zweck kann nicht übernommen werden.

Die anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf Ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.

Werden bei bestimmten Maschinen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen bauseitige Vorbereitungen erforderlich, wie z.B. die Erstellung von Betonfundamenten, so ist dies stets vom Käufer auf eigene Kosten zu veranlassen. Die notwendig werdenden Mauerarbeiten sind auch dann vom Käufer vornehmen zu lassen, wenn der Verkäufer die Montage übernimmt oder durch Dritte bewirken lässt.

Eine Warenrücksendung darf erst dann erfolgen, wenn sich der Verkäufer mit der Rücksendung schriftlich einverstanden erklärt hat. Erfolgt dennoch eine Rücksendung ohne dessen Zustimmung, so lagert diese Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Personenunfälle, Sachschäden oder Betriebsstörungen, die im Zusammenhang mit der gelieferten Ware entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Verantwortung oder Haftung.

In jedem Fall ist der Verkäufer nur schadensersatzpflichtig im Rahmen seiner eigenen Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Auf Verlangen des Käufers tritt der Verkäufer ihm seine Gewährleistungsansprüche ab.

III. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlung ist 14 Tage nach dem Datum der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Barzahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto auf den Warenpreis gewährt, wenn alle früheren Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind. Als Rechnungsdatum gilt spätestens der Tag des Versandes.

Rechnungen für Reparaturen sind sofort zahlbar ohne Abzug.

2. Die Hereinnahme von eigenen oder fremden Akzepten behält sich der Verkäufer auf jeden Fall vor. Wechsel oder Schecks können nur zahlungshalber angenommen werden, wobei alle Nebenkosten zu Lasten des Käufers gehen. Für Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.

Geht ein vom Käufer gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest, werden sämtliche noch offenstehenden Zahlungen sofort fällig. Weitere Wechsel oder Schecks mit späteren Fälligkeitsterminen sind dann vom Käufer sofort in bar zu zahlen. Nach Fälligkeit der Forderung hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Landeszentralbank-Diskontsatz zu zahlen.

3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung seitens des Käufers wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist nicht statthaft.

4. Die Aufhebung einer Kreditgewährung – auch innerhalb der Zahlungsfristen entsprechen diesen Zahlungsbedingungen – bleibt dem Verkäufer jederzeit vorbehalten. Dieser ist auch berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine nach seinem Urteil ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Ohne eine derartige Sicherstellung wird die Forderung sofort fällig.

5. Hat der Verkäufer Vorleistungen in Form von Barzahlung etc. geleistet, so findet eine Verzinsung nicht statt.

IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Ottmannshausen.